Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 – Geltung der Bedingungen

Die nachstehend Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden “AGB” genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen sowie sonstigen Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen und Auskünfte von Ruhrpottcycles.

Dies gilt auch dann, wenn Ruhrpottcycles den Kunden bei Folgegeschäften nicht nochmals auf diese AGB hinweist.

Bedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsinhalt und zwar auch dann nicht, wenn Ruhrpottcycles nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Vielmehr gelten in jedem Fall ausschließlich diese AGB.

§ 2 – Vertragsabschluss

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich auch bezüglich Preisangaben.
Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Zur Rechtswirksamkeit bedürfen Aufträge der ausdrücklichen Bestätigung durch Ruttpottcycles.
Der schriftlichen Bestätigung von Ruhrpottcycles bedürfen ferner mündliche Nebenabreden oder mündliche Vereinbarungen über die Abänderung des Vertrages.
§ 3 – Preise, Preisänderungen

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Der Kunde trägt die Fracht- und Versicherungskosten.
Sollte zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und / oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung und Bereitstellung gültigen Preise von Ruhrpottcycles. übersteigen diese Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 – Lieferung, Lieferzeiten

Sofern und soweit Ruhrpottcycles die Ware und / oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile und Materialien von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung Ruhrpottcycles unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch die Dritten, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch Ruhrpottcycles verschuldet.
Wird die Ware – ohne Verschulden von Ruhrpottcycles – nicht vollständig, richtig und / oder rechtzeitig geliefert, ist Ruhrpottcycles berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen und- terminen ist die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden.
Die Lieferfrist beginnt in der Regel mit dem Datum der Auftragsbestätigung von Ruhrpottcycles zu laufen, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben. Ist eine Anzahlung seitens des Kunden vereinbart, so beginnt die Lieferfrist erst nach Eingang der Anzahlung bei Ruhrpottcycles zu laufen.
Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet ist, die Ware aber ohne Verschulden von Ruhrpottcycles nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Für Liefertermine gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
Ist gem. § 284 Abs. 2 BGB eine Zeitbestimmung für die Lieferung getroffen, tritt Verzug von Ruhrpottcycles erst nach Eingang einer Mahnung bei Ruhrpottcycles ein. Kommt Ruhrpottcycles mit der Lieferung in Verzug, hat ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muss mindestens zwei Wochen betragen.
Nach Ablauf einer bei Lieferverzug gesetzten, angemessenen Nachfrist, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Ist die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit und ist dies dem Kunden angezeigt so entfällt das Rücktrittsrecht des Kunden.
§ 5 – Versand und Gefahrübergang

Erfüllungsort ist 45359 Essen.
Ist die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden oder hat die Ware zwecks Versendung die Geschäftsräume von Ruhrpottcycles verlassen geht die Gefahr des Verlustes auf den Kunden über.
Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
Der Kunde hat Teillieferungen in zumutbarem Umfang anzunehmen und diese unmittelbar nach Erhalt zu bezahlen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.
§ 6 – Gewährleistung

Sofern Ruhrpottcycles dem Kunden inländische oder ausländische Qualitätsnormen nennt oder sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware macht ist hierin keine Eigenschaftszusicherung zu sehen.
Die Angaben dienen lediglich zur näheren Beschreibung der von Ruhrpottcycles zu erbringenden Leistungen. Eine Prüfungspflicht von Ruhrpottcycles, ob die Ware für den vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist, besteht nicht.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die gelieferte Ware unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen, die Eigenschaften der gelieferten Ware zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen 10 (zehn) Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen.
Verborgene Mängel sind in gleicher Weise fristgemäß nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als vorbehaltlos angenommen. Etwa weitergehende Obliegenheiten des Kunden aus den §§377,378 HGB bleiben unberührt.
Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge besteht auf Seiten von Ruhrpottcycles die Wahl zwischen kostenloser Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung binnen angemessener Frist. Entstehen dadurch Mehrkosten, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht werden soll so trägt diese der Kunde.
Unterlässt der Kunde die Wahrung von Rückgriffsrechten gegen Dritte, verarbeitet er ohne vorherige Qualitätskontrolle mangelhafte Ware oder liefert er als mangelhafte gerügte Ware an Dritte aus, ohne Ruhrpottcycles zuvor Gelegenheit zur Prüfung gerügter Mängel gegeben zu haben, entfallen alle Mängelansprüche.
Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte sowie unsachgemäßer änderungen der gelieferten Ware entfallen ebenfalls alle Mängelansprüche.
Gleiches gilt, wenn die Ware bereits abgenutzt ist oder fehlerhafter behandelt wurde.
Kommt Ruhrpottcycles seiner im Rahmen der Gewährleistung übernommenen Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, steht dem Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag hinsichtlich der mangelhaften Ware zu.
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren bei neu hergestellten Sache binnen 2 Jahren und bei gebrauchten Sachen binnen 1 Jahr nach Lieferung. Ist der Kunde Unternehmer beträgt Verjährungsfrist bei neu hergestellten und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Ersatzansprüche sind ferner nach Maßgabe von § 7 begrenzt.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für offensichtliche Falschlieferungen.
§ 7 – Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art – auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln von Ruhrpottcycles sowie bei anfänglichem Unvermögen oder bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften.
Bei Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften auf Schäden beschränkt, hinsichtlich derer der Kunde durch die Zusicherung abgesichert werden sollte.
Der Höhe nach ist die Haftung von Ruhrpottcycles für Schadensersatzansprüche jeder Art insoweit beschränkt, dass die Ansprüche den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn das Ausmass dessen, was Ruhrpottcycles bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die Ruhrpottcycles gekannt hat oder hätte kennen müssen, als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung nicht übersteigen dürfen.
Weitergehende Haftungsbeschränkungen in diesen AGB bleiben unberührt.
§ 8 – Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von Ruhrpottcycles. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Forderung Ruhrpottcycles aus einem Kontokorrentverhältnis.
Besteht kein Zahlungsverzug des Kunden darf er die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern unter der Einschränkung der Absätze (4) bis (5). Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt. Die vorstehende Befugnis kann von Ruhrpottcycles bei Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen widerrufen werden.
Der Kunde tritt mit der Vereinbarung dieser AGB bereits jetzt alle Forderungen und sonstigen Ansprüche einschließlich aller Nebenrechte aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Ruhrpottcycles ab. Ruhrpottcycles nimmt dies Abtretung hiermit an.
Der Kunde ist berechtigt Forderungen aus einer möglichen Weiterveräußerung im eigenen Namen einzuziehen, solange die Weiterveräußerungsbefugnis nicht widerrufen ist. Zur Abtretung oder Verpfändung der Forderungen an Dritte – einschließlich des Forderungsverkaufs an Factoring-Banken – ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde hat Ruhrpottcycles sofort von jeder Beeinträchtigung ihrer Rechte durch Dritte zu informieren.
Für den Fall, dass Ruhrpottcycles die Weiterveräußerungsbefugnis widerrufen hat ist der Kunde verpflichtet, Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen zu erteilen und seine Abnehmer von der Abtretung an Ruhrpottcycles zu unterrichten.
Des weiteren ist der Kunde verpflichtet Ruhrpottcycles die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen.
Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Ruhrpottcycles länger als zwei Wochen in Verzug, ist Ruhrpottcycles berechtigt die Vorbehaltsware heraus zu verlangen und die an Ruhrpottcycles abgetretenen Forderungen und sonstigen Ansprüche einzuziehen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere die Rücknahme der Vorbehaltsware, gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn Ruhrpottcycles dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
§ 9 – Zahlung

Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an Ruhrpottcycles oder ein von ihr angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich Ruhrpottcycles ausdrücklich vor.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Ruhrpottcycles berechtigt, jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.
§ 10 – Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Ruhrpottcycles und dem Kunden gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist.
Sollte eine Bestimmung in diesen AGBs oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt.
Widerrufsbelehrung für den Verbraucher Widerrufs- oder Rückgabebelehrung Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird die Sache durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt spätestens mit Eingang der Ware, bei Teillieferungen mit Eingang der ersten Teillieferung zu laufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

info@ruhrpottcycles.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Kann der Kunde die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er Ruhrpottcycles insoweit Wertersatz leisten, dies gilt nicht bei einer durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung.

Die Rücksendekosten sind von Ruhrpottcycles zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 € übersteigt.

Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für Ruhrpottcycles mit deren Empfang.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an [Name, Anschrift, Webseite der Schlichtungsstelle] zu wenden. Wir sind verpflichtet, an Verfahren zur Streitbeilegung vor dieser Stelle teilzunehmen. Wir werden an einem solchen Verfahren teilnehmen.